AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Tagungen und Veranstaltungen

Hotel Central GmbH & Co. KG
Hotel Central · Partner of SORAT Hotels
Kulmbacher Straße 2 · 95030 Hof

Stand: 15. Oktober 2026

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die Durchführung von Tagungen, Konferenzen, Seminaren, Besprechungen, Feiern, Banketten und sonstigen Veranstaltungen sowie für die damit verbundene Überlassung von Veranstaltungsräumen und die Erbringung weiterer Leistungen durch die Hotel Central GmbH & Co. KG (nachfolgend „Hotel“).

  2. Vertragspartner des Hotels ist die natürliche oder juristische Person, die die Veranstaltung verbindlich bucht (nachfolgend „Kunde“ oder „Veranstalter“).

  3. Individuelle Vereinbarungen, insbesondere Veranstaltungsangebote, Buchungsbestätigungen, Rahmenverträge und ausdrücklich vereinbarte Sonderkonditionen, haben Vorrang vor diesen AGB.

  4. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn das Hotel ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.

  5. Die Unter- oder Weitervermietung von Veranstaltungsräumen sowie deren Nutzung für andere als die vereinbarten Zwecke bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform.

  6. Für zusätzlich gebuchte Hotelzimmer gelten ergänzend die wirksam einbezogenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Hotelaufnahmeverträge, soweit keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden.

§ 2 Vertragsabschluss und Reservierungsoptionen

  1. Ein Veranstaltungsvertrag kommt durch die Annahme eines verbindlichen Angebots beziehungsweise einer Buchung durch das Hotel zustande. Die Annahme kann insbesondere durch eine Buchungsbestätigung in Textform erfolgen.

  2. Angebote des Hotels sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.

  3. Eine unverbindliche Reservierungsoption begründet noch keinen Anspruch auf Durchführung der Veranstaltung. Verbindliche Optionen einschließlich ihrer Gültigkeitsdauer und ihrer Rechtsfolgen bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung.

  4. Nach Ablauf einer vereinbarten Optionsfrist ohne verbindliche Buchung kann das Hotel die betreffenden Räume und Leistungen anderweitig anbieten.

  5. Geht während einer laufenden unverbindlichen Option eine konkrete Buchungsanfrage eines Dritten ein, kann das Hotel den Optionskunden zur Entscheidung innerhalb einer angemessenen Frist auffordern. Eine vorzeitige Freigabe ist nur zulässig, soweit dies bei Einräumung der Option vereinbart wurde.

  6. Änderungen des Veranstaltungsumfangs, der Teilnehmerzahl, der Raumaufteilung oder des Leistungsprogramms bedürfen einer entsprechenden Vereinbarung.

§ 3 Leistungen, Preise und Veranstaltungsumfang

  1. Das Hotel verpflichtet sich, die vereinbarten Veranstaltungsräume und Leistungen im vertraglich festgelegten Umfang bereitzustellen.

  2. Der Veranstalter ist verpflichtet, die vereinbarten Entgelte für Raumüberlassung, Speisen, Getränke, Technik, Personal und sonstige Leistungen zu bezahlen.

  3. Maßgeblich sind die im bestätigten Angebot beziehungsweise Veranstaltungsvertrag festgelegten Preise.

  4. Gegenüber Verbrauchern verstehen sich die ausgewiesenen Endpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer und sämtlicher verpflichtender Preisbestandteile.

  5. Zusatzleistungen, die nicht Bestandteil der ursprünglichen Vereinbarung sind, werden nach vorheriger Abstimmung gesondert berechnet.

  6. Eine nachträgliche Preisänderung bedarf einer gesetzlichen Grundlage oder einer wirksamen vertraglichen Vereinbarung. Eine einseitige, unangekündigte Erhöhung vereinbarter Preise ist ausgeschlossen.

  7. Bei langfristig im Voraus gebuchten Veranstaltungen können die Parteien eine gesonderte, transparente und rechtlich zulässige Preisanpassungsregelung vereinbaren.

§ 4 Stornierung und Nichtinanspruchnahme

  1. Eine kostenfreie Stornierung ist bis einschließlich 28 Kalendertage vor dem vereinbarten Veranstaltungsbeginn möglich, sofern keine abweichenden individuellen Bedingungen vereinbart wurden.

  2. Bei einer späteren Stornierung kann das Hotel unter den gesetzlichen Voraussetzungen Ersatz der vertraglich geschuldeten Vergütung beziehungsweise eines ersatzfähigen Schadens verlangen. Für die Berechnung werden vorbehaltlich einer Prüfung ihrer Angemessenheit folgende Pauschalen vereinbart:

Zeitpunkt des Zugangs der Stornierung Pauschale
Bis einschließlich 28 Tage vorher Kostenfrei
27 bis 10 Tage vorher 45 %
9 bis 0 Tage vorher 60 %
  1. Die Pauschalen beziehen sich auf den vereinbarten Veranstaltungswert der betroffenen Leistungen, soweit deren Nichtinanspruchnahme einen entsprechenden Vergütungs- oder Schadensersatzanspruch begründet.

  2. Der Veranstaltungswert umfasst die verbindlich vereinbarten Raummieten, Tagungspauschalen, Speisen und Getränke sowie weitere fest gebuchte Leistungen. Leistungen, die das Hotel nicht erbringen muss und für die kein ersatzfähiger Anspruch besteht, dürfen nicht pauschal zusätzlich berechnet werden.

  3. Ersparte Aufwendungen und Einnahmen aus einer anderweitigen Verwendung der freigewordenen Kapazitäten werden berücksichtigt, soweit dies gesetzlich erforderlich ist.

  4. Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich geringerer Anspruch entstanden ist.

  5. Dem Hotel bleibt die Geltendmachung eines konkret nachgewiesenen höheren Anspruchs nach den gesetzlichen Bestimmungen vorbehalten. Bereits geleistete Zahlungen werden angerechnet.

  6. Bei einer teilweisen Stornierung gelten die Regelungen entsprechend für die tatsächlich abbestellten Leistungen.

  7. Bereits verbindlich beauftragte und nicht mehr kostenfrei stornierbare Fremdleistungen werden nur insoweit gesondert berechnet, wie hierfür eine vertragliche oder gesetzliche Anspruchsgrundlage besteht und keine Doppelberechnung erfolgt.

  8. Maßgeblich für die Einhaltung der Stornierungsfrist ist der Zugang der Stornierung beim Hotel. Die Stornierung sollte zur Dokumentation in Textform erfolgen.

  9. Gesetzliche Rücktritts-, Kündigungs- und sonstige zwingende Rechte des Kunden bleiben unberührt.

§ 5 Teilnehmerzahl und Änderungen

  1. Die bei Vertragsabschluss vereinbarte Teilnehmerzahl bildet die Grundlage für die Veranstaltungsplanung.

  2. Der Veranstalter hat die endgültige Teilnehmerzahl spätestens 48 Stunden vor Veranstaltungsbeginn mitzuteilen, sofern keine andere Frist vereinbart wurde.

  3. Bei einer fristgerechten Reduzierung der Teilnehmerzahl werden die Auswirkungen auf die Vergütung nach den vereinbarten Stornierungsbedingungen und den gesetzlichen Vorschriften behandelt.

  4. Erfolgt keine fristgerechte Mitteilung, darf das Hotel grundsätzlich mit der zuletzt verbindlich vereinbarten Teilnehmerzahl planen. Der Vergütungsanspruch richtet sich nach den vertraglichen und gesetzlichen Bestimmungen unter Berücksichtigung ersparter Aufwendungen.

  5. Eine Erhöhung der Teilnehmerzahl ist nur nach Bestätigung durch das Hotel möglich. Das Hotel kann zusätzliche Leistungen entsprechend der vereinbarten beziehungsweise neu abgestimmten Preise berechnen.

  6. Änderungen, die aus Kapazitäts-, Sicherheits- oder organisatorischen Gründen nicht umgesetzt werden können, muss das Hotel nicht akzeptieren.

  7. Für kurzfristige Änderungen der Bestuhlung, Raumgestaltung oder technischen Ausstattung können nach vorheriger Vereinbarung zusätzliche Kosten entstehen.

§ 6 Veranstaltungszeiten und zusätzliche Leistungen

  1. Veranstaltungsräume stehen ausschließlich für den vereinbarten Nutzungszeitraum zur Verfügung.

  2. Auf- und Abbauzeiten sind vor Veranstaltungsbeginn abzustimmen und in der Buchungsbestätigung festzuhalten.

  3. Eine Nutzung über die vereinbarte Zeit hinaus bedarf der Zustimmung des Hotels.

  4. Verlängert sich die Veranstaltung auf Wunsch des Kunden und stimmt das Hotel zu, können zusätzliche Raum-, Personal-, Technik- und Servicekosten berechnet werden. Die Höhe wird vor der Verlängerung vereinbart, soweit dies möglich ist.

  5. Zusätzliche Leistungen, insbesondere Nachtzuschläge für Veranstaltungspersonal, Sonderreinigungen oder technische Betreuung, werden nur auf einer entsprechenden vertraglichen oder gesetzlichen Grundlage berechnet.

  6. Eine Verschiebung des Veranstaltungsbeginns oder -endes begründet keinen Anspruch auf kostenfreie Verlängerung.

§ 7 Speisen und Getränke

  1. Die gastronomische Versorgung erfolgt grundsätzlich durch das Hotel oder durch vom Hotel beauftragte Dienstleister.

  2. Das Mitbringen eigener Speisen und Getränke bedarf der vorherigen Zustimmung des Hotels.

  3. Für genehmigte mitgebrachte Speisen oder Getränke können angemessene und vorab vereinbarte Service-, Kühl-, Reinigungs- oder Korkgelder berechnet werden.

  4. Der Veranstalter ist für die rechtzeitige Mitteilung besonderer Ernährungsanforderungen, Allergien und Unverträglichkeiten verantwortlich, soweit diese bei der Veranstaltungsplanung berücksichtigt werden sollen.

  5. Das Hotel informiert im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften über kennzeichnungspflichtige Allergene und weitere verpflichtende Lebensmittelangaben.

  6. Änderungen von Menüs oder Speisenfolgen aus sachlichen Gründen sind nur zulässig, soweit sie dem Kunden unter Berücksichtigung der vertraglichen Vereinbarungen zumutbar sind. Bei wesentlichen Änderungen ist eine Abstimmung erforderlich.

  7. Nicht in einer Pauschale enthaltene Getränke und zusätzliche gastronomische Leistungen werden nach tatsächlichem Verbrauch beziehungsweise nach gesonderter Vereinbarung abgerechnet.

§ 8 Technische Einrichtungen und Fremdleistungen

  1. Die Nutzung hoteleigener technischer Einrichtungen richtet sich nach den vereinbarten Leistungen und den geltenden Sicherheitsvorschriften.

  2. Das Mitbringen und der Betrieb eigener technischer Geräte, elektrischer Anlagen, Bühnen- oder Veranstaltungstechnik bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels, soweit diese die Infrastruktur oder Sicherheit des Hotels betreffen.

  3. Der Veranstalter hat sicherzustellen, dass mitgebrachte Geräte den geltenden gesetzlichen und technischen Sicherheitsanforderungen entsprechen.

  4. Das Hotel kann den Einsatz eines Technikers verlangen, soweit dies aus Sicherheits- oder Betriebsgründen erforderlich ist. Etwaige Kosten sind vorab zu vereinbaren.

  5. Für schuldhaft verursachte Beschädigungen an technischen Einrichtungen haftet der Veranstalter nach den gesetzlichen Vorschriften.

  6. Beschafft das Hotel auf Wunsch des Veranstalters Leistungen oder technische Einrichtungen Dritter, ist vorab festzulegen, ob das Hotel selbst Vertragspartner des Dritten wird oder als offengelegter Vertreter im Namen und auf Rechnung des Veranstalters handelt.

  7. Störungen hoteleigener Einrichtungen werden nach Kenntnis im Rahmen der technischen Möglichkeiten unverzüglich bearbeitet.

  8. Gesetzliche Minderungs-, Zurückbehaltungs- und Schadensersatzrechte bleiben unberührt.

§ 9 Sicherheit, Genehmigungen und behördliche Vorschriften

  1. Der Veranstalter ist verpflichtet, den vereinbarten Veranstaltungszweck einzuhalten und die für seine Veranstaltung einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zu beachten.

  2. Soweit behördliche Genehmigungen, Anzeigen oder besondere Erlaubnisse erforderlich sind und deren Beschaffung dem Veranstalter obliegt, hat dieser sie rechtzeitig und auf eigene Kosten einzuholen.

  3. Der Veranstalter ist insbesondere für die Einhaltung der ihn betreffenden urheberrechtlichen, jugendschutzrechtlichen und veranstaltungsbezogenen Vorschriften verantwortlich.

  4. Erforderliche Anmeldungen und Vergütungen für die öffentliche Wiedergabe urheberrechtlich geschützter Musik, insbesondere gegenüber der GEMA, sind von der jeweils gesetzlich oder vertraglich verpflichteten Partei vorzunehmen. Die Verantwortlichkeiten sollen vor Veranstaltungsbeginn festgelegt werden.

  5. Die maximal zulässige Personenanzahl, Rettungswege, Brandschutzbestimmungen und Sicherheitsanweisungen des Hotels sind einzuhalten.

  6. Das Hotel kann aus sachlich gerechtfertigten Sicherheitsgründen die Entfernung unzulässiger Gegenstände oder die Einstellung konkret gefährdender Handlungen verlangen.

  7. Der Einsatz von Nebelmaschinen, Pyrotechnik, offenem Feuer, besonderen Beleuchtungsanlagen oder sonstigen sicherheitsrelevanten Einrichtungen bedarf der vorherigen Zustimmung des Hotels und gegebenenfalls behördlicher Genehmigungen.

  8. Gesetzliche Betreiberpflichten des Hotels bleiben unberührt.

§ 10 Dekoration, Auf- und Abbau

  1. Das Anbringen von Dekorationen, Beschilderungen, Werbematerialien oder sonstigen Gegenständen an Wänden, Decken, Böden oder Einrichtungsgegenständen bedarf der Zustimmung des Hotels.

  2. Eingebrachte Materialien müssen die geltenden Brandschutz- und Sicherheitsanforderungen erfüllen.

  3. Flucht- und Rettungswege sowie Brandschutzeinrichtungen dürfen nicht beeinträchtigt werden.

  4. Auf- und Abbauarbeiten sind so durchzuführen, dass Personen und Einrichtungen nicht gefährdet oder beschädigt werden.

  5. Eingebrachte Gegenstände sind nach Veranstaltungsende innerhalb der vereinbarten Frist zu entfernen.

  6. Unterbleibt die rechtzeitige Entfernung, kann das Hotel nach angemessener Aufforderung und unter Berücksichtigung der gesetzlichen Voraussetzungen erforderliche Maßnahmen auf Kosten des Verantwortlichen veranlassen.

  7. Für schuldhaft verursachte Schäden gelten die gesetzlichen Haftungsbestimmungen.

§ 11 Haftung des Veranstalters

  1. Der Veranstalter haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die er selbst, seine gesetzlichen Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen schuldhaft verursachen.

  2. Für Schäden durch Veranstaltungsteilnehmer, Besucher oder sonstige Dritte haftet der Veranstalter nur, soweit hierfür eine gesetzliche oder wirksam vereinbarte Grundlage besteht.

  3. Eine verschuldensunabhängige Haftung des Veranstalters für sämtliche Schäden während der Veranstaltung wird nicht vereinbart.

  4. Der Veranstalter ist verpflichtet, das ihm Zumutbare zur Vermeidung von Schäden und zur Einhaltung der vereinbarten Sicherheitsmaßnahmen beizutragen.

  5. Das Hotel kann bei Veranstaltungen mit einem besonderen, sachlich begründeten Schadens- oder Ausfallrisiko eine angemessene Sicherheitsleistung verlangen, soweit dies wirksam vereinbart wurde.

  6. Eine vom Veranstalter gestellte Sicherheitsleistung wird nach Abrechnung berechtigter Forderungen freigegeben beziehungsweise zurückerstattet.

§ 12 Haftung des Hotels und eingebrachte Gegenstände

  1. Das Hotel haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, soweit diese auf einer schuldhaften Pflichtverletzung des Hotels, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

  2. Für sonstige Schäden haftet das Hotel unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

  3. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet das Hotel für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

  4. Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte sonstige Schäden ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

  5. Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften bleiben unberührt.

  6. Für eingebrachte Veranstaltungsgegenstände, insbesondere technische Geräte, Dekorationen, Ausstellungsstücke oder persönliche Gegenstände, gelten die gesetzlichen Haftungsregelungen. Eine besondere Verwahrung wird nur geschuldet, wenn diese ausdrücklich vereinbart wurde oder sich aus zwingendem Recht ergibt.

  7. Der Veranstalter wird gebeten, besonders wertvolle Gegenstände gesondert zu sichern und erforderlichenfalls zu versichern.

  8. Die gesetzlichen besonderen Haftungsvorschriften für von Beherbergungsgästen eingebrachte Sachen bleiben unberührt.

§ 13 Rücktritt und außerordentliche Beendigung durch das Hotel

  1. Das Hotel ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder ihn außerordentlich zu beenden, soweit ein gesetzlicher oder wirksam vereinbarter Grund vorliegt.

  2. Ein wichtiger Grund kann insbesondere vorliegen, wenn:

    • der Veranstaltungszweck rechtswidrig ist;

    • der Vertrag unter schuldhaft falschen Angaben über wesentliche Umstände geschlossen wurde;

    • eine erhebliche konkrete Gefährdung der Sicherheit von Personen oder des Hotelbetriebs besteht;

    • der Veranstalter trotz erforderlicher Abmahnung schwerwiegend gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt;

    • eine wirksam vereinbarte und fällige Vorauszahlung trotz angemessener Nachfrist nicht geleistet wird.

  3. Die politische, religiöse oder weltanschauliche Ausrichtung einer rechtmäßigen Veranstaltung begründet für sich allein keinen Rücktrittsgrund.

  4. Der Veranstalter hat dem Hotel besondere technische, sicherheitsrelevante oder organisatorische Anforderungen rechtzeitig mitzuteilen, soweit diese für die ordnungsgemäße Durchführung der Veranstaltung wesentlich sind.

  5. Bei höherer Gewalt, behördlichen Verboten oder sonstiger Unmöglichkeit der Leistungserbringung gelten die gesetzlichen Vorschriften.

  6. Das Hotel informiert den Veranstalter unverzüglich über einen erklärten Rücktritt oder eine außerordentliche Beendigung.

  7. Gesetzliche Rückzahlungs- und Schadensersatzansprüche beider Vertragsparteien bleiben unberührt.

§ 14 Hotelzimmer im Zusammenhang mit Veranstaltungen

  1. Werden im Zusammenhang mit einer Veranstaltung Hotelzimmer gebucht, sind die Zimmerbuchungen und deren Bedingungen in der Veranstaltungsbestätigung gesondert auszuweisen.

  2. Reservierte Hotelzimmer stehen grundsätzlich ab 14:00 Uhr am Anreisetag bis 11:00 Uhr am Abreisetag zur Verfügung.

  3. Eine bestätigte und garantierte Zimmerbuchung wird nicht allein aufgrund einer Anreise nach 20:00 Uhr aufgehoben.

  4. Für nicht garantierte Zimmerkontingente können gesonderte Freigabefristen vereinbart werden. Nach Ablauf einer wirksam vereinbarten Freigabefrist kann das Hotel nicht abgerufene Zimmer anderweitig anbieten.

  5. Stornierungs- und No-Show-Bedingungen für Hotelzimmer richten sich nach den hierfür gesondert vereinbarten Konditionen und ergänzend nach den wirksam einbezogenen Hotelaufnahmebedingungen.

  6. Eine persönliche Haftung des Veranstalters für Zimmerbuchungen oder Zusatzleistungen einzelner Teilnehmer besteht nur, soweit dies ausdrücklich wirksam vereinbart wurde oder gesetzlich vorgesehen ist.

§ 15 Zahlungsbedingungen und Rechnungsstellung

  1. Die Zahlung erfolgt zu den im Veranstaltungsvertrag vereinbarten Bedingungen.

  2. Das Hotel kann bei Vertragsschluss angemessene Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen vereinbaren.

  3. Für zusätzliche Leistungen können während der Veranstaltung Abschlagszahlungen verlangt werden, soweit dies vereinbart oder gesetzlich zulässig ist.

  4. Rechnungen sind nach Zugang fällig, soweit kein anderes Zahlungsziel vereinbart wurde. Bei vereinbarter Zahlung auf Rechnung beträgt die Zahlungsfrist zehn Kalendertage nach Rechnungseingang, sofern keine abweichende Regelung getroffen wurde.

  5. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen nach § 288 BGB sowie gegebenenfalls weitere gesetzliche Ansprüche.

  6. Rechnungen werden entsprechend den jeweils geltenden steuerrechtlichen Vorschriften ausgestellt. Elektronische Rechnungen werden in den gesetzlich vorgeschriebenen Fällen und Formaten bereitgestellt.

  7. Die akzeptierten Zahlungsarten ergeben sich aus dem Angebot, der Buchungsbestätigung oder den vom Hotel bekannt gegebenen Zahlungsbedingungen.

  8. Gesetzliche Aufrechnungs-, Minderungs- und Zurückbehaltungsrechte bleiben unberührt.

§ 16 Datenschutz und Kommunikation

  1. Das Hotel verarbeitet personenbezogene Daten im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung und den weiteren anwendbaren Datenschutzbestimmungen.

  2. Informationen zur Datenverarbeitung ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Hotels unter www.hotel-central-hof.de.

  3. Der Veranstalter hat sicherzustellen, dass personenbezogene Daten von Teilnehmern nur im rechtlich zulässigen Umfang an das Hotel übermittelt werden.

  4. Die Parteien stimmen sich bei Bedarf über erforderliche datenschutzrechtliche Verantwortlichkeiten und Informationspflichten ab.

  5. Vertragsbezogene Mitteilungen, Angebote und Buchungsbestätigungen können in Textform, insbesondere per E-Mail, erfolgen, soweit gesetzlich zulässig.

§ 17 Schlussbestimmungen

  1. Änderungen und Ergänzungen individueller Vereinbarungen sollen zu Dokumentationszwecken in Textform erfolgen. Der Vorrang wirksamer Individualvereinbarungen bleibt unberührt.

  2. Es gilt deutsches Recht. Zwingende gesetzliche Verbraucherschutzvorschriften bleiben unberührt.

  3. Gerichtsstand ist Hof, soweit eine entsprechende Gerichtsstandsvereinbarung gesetzlich zulässig ist. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

  4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften unberührt. Anstelle unwirksamer Bestimmungen gelten die gesetzlichen Regelungen.

  5. Maßgeblich ist die bei Vertragsschluss wirksam einbezogene Fassung dieser AGB.


Hotel Central GmbH & Co. KG
Kulmbacher Straße 2 · 95030 Hof

Stand: 15.10.2026 

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Hotelaufnahmeverträge

Hotel Central GmbH & Co. KG
Hotel Central · Partner of SORAT Hotels
Kulmbacher Straße 2 · 95030 Hof

Stand: 15. Oktober 2026

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie für alle damit zusammenhängenden Leistungen und Lieferungen des Hotel Central GmbH & Co. KG (nachfolgend „Hotel“).

  2. Vertragspartner des Hotels ist die natürliche oder juristische Person, die den Hotelaufnahmevertrag abschließt (nachfolgend „Kunde“). Die tatsächlich beherbergte Person wird nachfolgend als „Gast“ bezeichnet. Kunde und Gast können identisch sein.

  3. Diese AGB gelten für Privat- und Geschäftskunden. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Verbraucherschutzvorschriften uneingeschränkt. Besondere Regelungen für Unternehmer finden nur Anwendung, soweit dies ausdrücklich bestimmt ist.

  4. Individuelle Vereinbarungen, insbesondere bestätigte Firmenraten, Gruppenverträge, Sonderkonditionen und ausdrücklich vereinbarte Buchungs- und Stornierungsbedingungen, haben Vorrang vor diesen AGB.

  5. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn das Hotel ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.

  6. Die Unter- oder Weitervermietung überlassener Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform.

§ 2 Vertragsabschluss und Buchungen

  1. Der Hotelaufnahmevertrag kommt durch die Annahme einer Buchungsanfrage durch das Hotel zustande. Die Annahme kann insbesondere durch eine Buchungsbestätigung in Textform oder durch eine verbindliche Bestätigung im Onlinebuchungssystem erfolgen.

  2. Die Darstellung von Zimmern, Preisen und Verfügbarkeiten auf der Internetseite des Hotels stellt nicht in jedem Fall ein verbindliches Vertragsangebot dar. Maßgeblich sind die Bedingungen des jeweiligen Buchungsvorgangs.

  3. Bei Buchungen über Online-Reiseportale oder andere Vermittler gelten ergänzend die wirksam vereinbarten Buchungsbedingungen des jeweiligen Angebots. Abweichende individuelle Vertragsbedingungen haben Vorrang vor diesen AGB.

  4. Der Kunde ist verpflichtet, bei der Buchung zutreffende und vollständige Angaben zu machen, soweit diese für die Vertragsdurchführung erforderlich sind.

  5. Eine Buchung für Dritte begründet nicht allein deshalb eine persönliche gesamtschuldnerische Haftung des Buchenden für sämtliche Verpflichtungen des Gastes. Eine solche Haftung besteht, soweit sie sich aus dem Gesetz oder einer gesonderten wirksamen Vereinbarung ergibt.

  6. Die vertraglich vereinbarte Zimmerkategorie ist verbindlich. Ein Anspruch auf ein bestimmtes Zimmer, eine bestimmte Etage oder eine bestimmte Zimmernummer besteht nur bei ausdrücklicher Vereinbarung.

  7. Bei wesentlichen Änderungen einer bestätigten Buchung ist eine erneute Vereinbarung zwischen dem Hotel und dem Kunden erforderlich.

§ 3 Leistungen und Preise

  1. Das Hotel verpflichtet sich, die vertraglich vereinbarten Leistungen zu erbringen und die gebuchten Zimmer entsprechend der bestätigten Zimmerkategorie bereitzustellen.

  2. Der Kunde verpflichtet sich zur Zahlung der vereinbarten Preise für die Zimmerüberlassung sowie für alle zusätzlich bestellten oder in Anspruch genommenen Leistungen.

  3. Gegenüber Verbrauchern ausgewiesene Endpreise enthalten die jeweils anwendbaren gesetzlichen Steuern und verpflichtenden Preisbestandteile, soweit diese bei der Preisangabe bestimmbar sind.

  4. Nach Vertragsschluss eintretende Änderungen gesetzlicher Steuern oder Abgaben berechtigen nicht ohne Weiteres zu einer einseitigen Preiserhöhung. Eine Anpassung erfolgt nur, soweit dies gesetzlich zulässig und wirksam vereinbart ist.

  5. Nicht im Zimmerpreis enthaltene Zusatzleistungen, insbesondere Frühstück, Restaurantleistungen, Parkplätze, Wellnessanwendungen oder sonstige kostenpflichtige Angebote, werden vor der Buchung beziehungsweise Inanspruchnahme gesondert ausgewiesen.

  6. Änderungen der Zimmeranzahl, Aufenthaltsdauer, Personenzahl oder gebuchten Leistungen bedürfen der Zustimmung des Hotels. Daraus resultierende Preisänderungen sind vor ihrer verbindlichen Vereinbarung mitzuteilen.

  7. Bei vereinbarten Firmen- oder Sonderraten gelten die im jeweiligen Angebot oder Vertrag festgelegten Bedingungen.

§ 4 Zahlungsbedingungen und Sicherheitsleistungen

  1. Die Zahlung erfolgt zu den bei der Buchung vereinbarten Bedingungen. Soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, ist der vereinbarte Übernachtungspreis spätestens bei Anreise fällig.

  2. Das Hotel ist berechtigt, eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen, soweit dies bei Vertragsschluss vereinbart wurde oder nachträglich eine entsprechende gesetzliche Grundlage besteht.

  3. Eine als Buchungsgarantie hinterlegte Kreditkarte darf im Rahmen der ausdrücklich vereinbarten Zahlungs-, Garantie- und Stornierungsbedingungen sowie der anwendbaren Zahlungsdiensteregeln belastet werden.

  4. Das Hotel kann die Begleichung während des Aufenthalts entstandener Zusatzleistungen verlangen, soweit diese fällig sind.

  5. Eine Kostenübernahme durch ein Unternehmen oder einen Dritten setzt eine entsprechende Vereinbarung voraus. Ohne wirksame Kostenübernahme bleibt der jeweils vertraglich verpflichtete Kunde zahlungspflichtig.

  6. Ist eine Zahlung auf Rechnung vereinbart und kein anderes Zahlungsziel festgelegt, ist die Rechnung innerhalb von zehn Kalendertagen nach Zugang ohne Abzug zu begleichen.

  7. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß § 288 BGB. Gegenüber Verbrauchern betragen diese fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, bei Entgeltforderungen aus Rechtsgeschäften ohne Verbraucherbeteiligung neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Weitere gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

  8. Gesetzliche Aufrechnungs-, Zurückbehaltungs- und Minderungsrechte des Kunden bleiben unberührt.

  9. Eine Kaution oder Sicherheitsleistung wird nach Abrechnung sämtlicher gesicherter und fälliger Forderungen unverzüglich zurückerstattet beziehungsweise freigegeben, soweit kein berechtigter Sicherungsbedarf mehr besteht.

§ 5 Stornierung, Rücktritt und Nichtanreise

  1. Die Stornierungsbedingungen richten sich vorrangig nach dem bei Buchung ausdrücklich vereinbarten Tarif und den dort genannten Fristen.

  2. Ist eine kostenfreie Stornierung vereinbart, kann der Kunde bis zum angegebenen Zeitpunkt ohne Stornierungskosten vom Vertrag zurücktreten. Für die Fristwahrung ist der rechtzeitige Zugang der Stornierung beim Hotel maßgeblich.

  3. Bei nicht erstattungsfähigen Buchungen besteht grundsätzlich kein vertragliches Recht auf kostenfreie Stornierung. Gesetzliche Rücktritts-, Kündigungs- und sonstige zwingende Rechte bleiben unberührt.

  4. Ist kein vertragliches Rücktrittsrecht vereinbart, besteht kein sonstiges gesetzliches Lösungsrecht und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, bleibt der Anspruch auf die vereinbarte Vergütung nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen grundsätzlich bestehen.

  5. Das Hotel hat sich dabei ersparte Aufwendungen sowie Vorteile aus einer anderweitigen Vermietung anrechnen zu lassen.

  6. Soweit keine abweichende wirksame Vereinbarung getroffen wurde und das Hotel die ersparten Aufwendungen pauschal berechnet, gelten vorbehaltlich der rechtlichen Zulässigkeit und Angemessenheit folgende Sätze:

    • Übernachtung ohne Frühstück: 90 % des vereinbarten Übernachtungspreises.

    • Übernachtung einschließlich Frühstück: 90 % des vereinbarten Gesamtpreises, soweit diese Pauschale die typischerweise ersparten Aufwendungen angemessen berücksichtigt.

    • Halbpensionsarrangements: 70 % des vereinbarten Arrangementpreises.

    • Vollpensionsarrangements: 60 % des vereinbarten Arrangementpreises.

  7. Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich geringerer Vergütungsanspruch zusteht. Dem Hotel bleibt eine konkrete Abrechnung unter Anrechnung ersparter Aufwendungen und anderweitiger Einnahmen vorbehalten.

  8. Bei Nichtanreise ohne rechtzeitige Stornierung (No-Show) gelten die vorstehenden Bestimmungen entsprechend. Eine automatische Belastung des vollständigen Aufenthalts ohne Berücksichtigung der gesetzlichen Anrechnungspflichten erfolgt nicht.

  9. Bei vorzeitiger Abreise gelten die gesetzlichen Regelungen und die wirksam vereinbarten Tarifbedingungen.

  10. Bei Hotelaufnahmeverträgen zur Erbringung von Beherbergungsleistungen für einen spezifischen Termin oder Zeitraum besteht für Verbraucher bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich kein gesetzliches Widerrufsrecht nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB. Gesetzliche Ausnahmen und andere Rechte bleiben unberührt.

§ 6 Rücktritt und außerordentliche Beendigung durch das Hotel

  1. Das Hotel ist zum Rücktritt oder zur außerordentlichen Beendigung des Vertrags berechtigt, soweit hierfür ein gesetzlicher oder wirksam vereinbarter Grund vorliegt.

  2. Ein wichtiger Grund kann insbesondere vorliegen, wenn:

    • der Vertrag unter vorsätzlich oder schuldhaft falschen Angaben über wesentliche Umstände geschlossen wurde;

    • eine vereinbarte Vorauszahlung trotz Fälligkeit und angemessener Nachfrist nicht geleistet wird;

    • eine erhebliche konkrete Gefährdung der Sicherheit anderer Gäste, der Beschäftigten oder des Hotelbetriebs besteht;

    • das Zimmer ohne erforderliche Zustimmung zu vertragswidrigen oder rechtswidrigen Zwecken genutzt wird;

    • der Gast schwerwiegend oder wiederholt gegen berechtigte Sicherheitsanweisungen verstößt und eine Fortsetzung des Vertrags unter Berücksichtigung aller Umstände unzumutbar ist.

  3. Bei Pflichtverletzungen wird das Hotel grundsätzlich zunächst eine angemessene Abhilfefrist setzen oder eine Abmahnung aussprechen, soweit dies gesetzlich erforderlich und nach den Umständen zumutbar ist.

  4. Kann das Hotel aufgrund höherer Gewalt oder anderer nicht zu vertretender Umstände die vereinbarte Leistung nicht erbringen, gelten die gesetzlichen Vorschriften über die Unmöglichkeit der Leistung und die hieraus folgenden Rechte der Vertragsparteien.

  5. Das Hotel informiert den Kunden unverzüglich über einen erklärten Rücktritt oder eine außerordentliche Vertragsbeendigung.

  6. Gesetzliche Rückzahlungs- und Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.

§ 7 Anreise, Aufenthalt und Abreise

  1. Gebuchte Zimmer stehen am vereinbarten Anreisetag grundsätzlich ab 14:00 Uhr zur Verfügung. Ein Anspruch auf frühere Bereitstellung besteht nur bei entsprechender Vereinbarung.

  2. Die Zimmer sind am vereinbarten Abreisetag spätestens bis 11:00 Uhr vollständig geräumt zurückzugeben, sofern kein späterer Check-out vereinbart wurde.

  3. Bei verspäteter Rückgabe kann das Hotel eine gesetzlich zulässige Nutzungsentschädigung sowie gegebenenfalls einen nachgewiesenen weiteren Schaden verlangen. Maßgeblich sind insbesondere § 546a BGB und die Umstände des Einzelfalls.

  4. Eine spätere Abreise kann nach Verfügbarkeit gegen ein zuvor vereinbartes Entgelt ermöglicht werden.

  5. Die zulässige Zimmerbelegung richtet sich nach der bestätigten Buchung sowie den geltenden Sicherheits- und Beherbergungsvorschriften. Zusätzliche Übernachtungsgäste sind vorab beim Hotel anzumelden.

  6. Gäste haben die Zimmer, Einrichtungen und das Eigentum des Hotels pfleglich zu behandeln und auf andere Gäste angemessen Rücksicht zu nehmen.

  7. Die gesetzlichen Melde- und Identifizierungspflichten sind einzuhalten. Das Hotel erhebt hierfür nur die jeweils gesetzlich erforderlichen Angaben.

§ 8 Hausordnung, Rauchverbot und Verhalten

  1. Das Hotel übt im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen sein Hausrecht aus. Gäste haben rechtmäßige und angemessene Anweisungen des Hotelpersonals zu beachten.

  2. In allen als Nichtraucherbereich ausgewiesenen Zimmern und Räumlichkeiten ist das Rauchen untersagt. Dies gilt auch für E-Zigaretten und vergleichbare Produkte, soweit die Bereiche entsprechend gekennzeichnet sind.

  3. Bei schuldhafter Verletzung des Rauchverbots kann das Hotel Ersatz der tatsächlich entstandenen und rechtlich ersatzfähigen Schäden verlangen. Hierzu können insbesondere erforderliche Sonderreinigungen und nachgewiesene Zimmerausfälle gehören.

  4. Eine pauschale Reinigungs- oder Vertragsstrafe wird ohne gesonderte wirksame Vereinbarung nicht erhoben.

  5. Das Mitbringen von Tieren bedarf, soweit nicht ausdrücklich gestattet, der vorherigen Zustimmung des Hotels. Gesetzliche Rechte bezüglich notwendiger Assistenzhunde bleiben unberührt.

  6. Gäste dürfen keine gefährlichen, rechtswidrigen oder den Hotelbetrieb erheblich beeinträchtigenden Handlungen vornehmen.

  7. Bei schwerwiegenden Verstößen gegen die Hausordnung kann das Hotel die gesetzlich zulässigen Maßnahmen bis hin zur Beendigung des Aufenthalts ergreifen.

§ 9 Haftung des Hotels

  1. Das Hotel haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, soweit diese auf einer schuldhaften Pflichtverletzung des Hotels, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

  2. Für sonstige Schäden haftet das Hotel unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

  3. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet das Hotel für den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

  4. Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte sonstige Schäden ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

  5. Zwingende gesetzliche Haftungstatbestände bleiben unberührt.

  6. Für eingebrachte Sachen gelten die besonderen gesetzlichen Vorschriften der §§ 701 ff. BGB.

  7. Die Haftung nach § 701 BGB ist grundsätzlich auf das Hundertfache des Beherbergungspreises für einen Tag begrenzt, mindestens jedoch auf 600 Euro und höchstens auf 3.500 Euro. Für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten gelten die besonderen gesetzlichen Grenzen, insbesondere die Grenze von 800 Euro nach § 702 BGB.

  8. Die gesetzlichen Fälle unbeschränkter Haftung, insbesondere bei Verschulden des Hotels oder bei zur Aufbewahrung übernommenen Sachen, bleiben unberührt.

  9. Das Hotel kann verlangen, dass zur Aufbewahrung übergebene Wertsachen in einem verschlossenen oder versiegelten Behältnis übergeben werden. Die gesetzlichen Pflichten zur Annahme von Wertsachen bleiben bestehen.

  10. Der Gast hat den Verlust, die Beschädigung oder Zerstörung eingebrachter Sachen nach Kenntniserlangung unverzüglich anzuzeigen, soweit dies nach § 703 BGB für den Erhalt seiner Ansprüche erforderlich ist.

§ 10 Parkplätze und Fahrzeuge

  1. Die Bereitstellung eines Stellplatzes auf dem Hotelgelände begründet nicht automatisch einen Verwahrungsvertrag.

  2. Eine Bewachung oder besondere Überwachung des Fahrzeugs ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

  3. Für Schäden an Fahrzeugen oder deren Inhalt gelten die gesetzlichen Haftungsregelungen sowie die Haftungsbestimmungen dieser AGB, soweit sie wirksam anwendbar sind.

  4. Schäden durch schuldhaft verursachte Mängel von Parkflächen oder durch Pflichtverletzungen des Hotels werden nach den gesetzlichen Vorschriften behandelt.

  5. Der Gast ist verpflichtet, die ausgewiesenen Park- und Verkehrsregelungen zu beachten.

  6. Gesonderte Parkgebühren werden vor Vertragsschluss beziehungsweise vor der kostenpflichtigen Nutzung mitgeteilt.

§ 11 Restaurant, Wellness und Freizeiteinrichtungen

  1. Die Nutzung von Restaurant, SPA-LOUNGE, Sauna, Fitnessraum und weiteren Freizeiteinrichtungen richtet sich nach den jeweils veröffentlichten Öffnungszeiten, Nutzungsbedingungen und gegebenenfalls gesonderten Reservierungsvereinbarungen.

  2. Einzelne Einrichtungen können aus sachlichen Gründen, insbesondere für Wartung, Reinigung, Reparaturen, Sicherheitsmaßnahmen oder aufgrund behördlicher Vorgaben, vorübergehend eingeschränkt oder geschlossen werden.

  3. Vertraglich zugesicherte Leistungen und gesetzliche Ansprüche bei Leistungsmängeln bleiben hiervon unberührt.

  4. Gäste sind verpflichtet, die ausgehängten Sicherheits- und Benutzungshinweise sowie rechtmäßige Anweisungen des Personals zu beachten.

  5. Die Nutzung der Einrichtungen erfolgt im Rahmen der üblichen Eigenverantwortung. Gesetzliche Haftungsansprüche wegen Pflichtverletzungen des Hotels bleiben ausdrücklich unberührt.

  6. Für gesondert gebuchte Wellnessanwendungen, Veranstaltungen oder andere Zusatzleistungen können ergänzende, wirksam vereinbarte Buchungs- und Stornierungsbedingungen gelten.

§ 12 Haftung des Gastes und Schadensersatz

  1. Der Kunde beziehungsweise Gast haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für schuldhaft verursachte Schäden an Eigentum oder Einrichtungen des Hotels.

  2. Eine Haftung für Schäden durch Mitreisende oder Dritte besteht nur, soweit hierfür eine gesetzliche oder wirksam vereinbarte Grundlage vorliegt.

  3. Normale Abnutzung durch vertragsgemäßen Gebrauch stellt keinen ersatzpflichtigen Schaden dar.

  4. Ersatzfähige Schäden können insbesondere erforderliche Reparaturkosten, Wiederbeschaffungskosten unter Berücksichtigung des Zeitwerts, notwendige Reinigungskosten und nachgewiesene Nutzungsausfälle umfassen.

  5. Das Hotel ist berechtigt, berechtigte und fällige Schadensersatzansprüche mit einer hierfür wirksam vereinbarten Sicherheitsleistung zu verrechnen.

  6. Dem Kunden bleiben sämtliche gesetzlichen Einwendungen und Rechte erhalten.

§ 13 Datenschutz und elektronische Kommunikation

  1. Das Hotel verarbeitet personenbezogene Daten im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), dem Bundesdatenschutzgesetz und den weiteren anwendbaren Datenschutzbestimmungen.

  2. Informationen zu Zwecken, Rechtsgrundlagen, Speicherdauer, Empfängern und Betroffenenrechten ergeben sich aus der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung des Hotels.

  3. Die Datenschutzerklärung ist über die Internetseite www.hotel-central-hof.de abrufbar.

  4. Für die Durchführung der Buchung und des Aufenthalts können erforderliche personenbezogene Daten an eingesetzte Dienstleister, insbesondere Buchungs-, Zahlungs- und Hotelverwaltungssysteme, übermittelt werden, soweit hierfür eine rechtliche Grundlage besteht.

  5. Eine Nutzung personenbezogener Daten zu Werbezwecken erfolgt ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Voraussetzungen.

  6. Buchungsbestätigungen, Rechnungen und vertragsbezogene Mitteilungen können auf elektronischem Weg übermittelt werden, soweit dies gesetzlich zulässig und mit dem Kunden vereinbart ist.

§ 14 Beschwerden, Mängel und Streitbeilegung

  1. Gäste werden gebeten, erkennbare Mängel oder Störungen möglichst zeitnah der Rezeption mitzuteilen, damit das Hotel Gelegenheit zur Abhilfe erhält.

  2. Gesetzliche Rechte wegen Mängeln oder Pflichtverletzungen bleiben unberührt. Die unterlassene sofortige Mitteilung führt nicht automatisch zum Verlust gesetzlicher Ansprüche.

  3. Beschwerden können persönlich an der Rezeption oder über die vom Hotel veröffentlichten Kontaktmöglichkeiten eingereicht werden.

  4. Informationen zur Teilnahme oder Nichtteilnahme an Verbraucherschlichtungsverfahren werden, soweit gesetzlich erforderlich, gesondert beziehungsweise nach Maßgabe der geltenden gesetzlichen Vorschriften bereitgestellt.

§ 15 Schlussbestimmungen

  1. Änderungen und Ergänzungen individueller Vereinbarungen sollen zu Dokumentationszwecken in Textform erfolgen. Gesetzliche Formvorschriften und der Vorrang wirksamer Individualvereinbarungen bleiben unberührt.

  2. Es gilt deutsches Recht. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften, die nach dem anwendbaren internationalen Privatrecht nicht abbedungen werden dürfen, bleiben unberührt.

  3. Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Hof, soweit eine entsprechende Gerichtsstandsvereinbarung nach § 38 ZPO oder anderen gesetzlichen Bestimmungen zulässig ist. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

  4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften unberührt. Anstelle unwirksamer Regelungen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

  5. Maßgeblich ist die bei Vertragsschluss wirksam einbezogene Fassung dieser AGB.


Hotel Central GmbH & Co. KG
Kulmbacher Straße 2
95030 Hof

Fassung vom 15.10.2026

Hotel Central GmbH & Co. KG, 95030 Hof, Kulmbacher Str.2

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