AGB

 

Geschäftsbedingungen für  Tagungen und Veranstaltungen

Der Gastaufnahmevertrag (Mietvertrag) ist abgeschlossen, sobald das Zimmer oder der Tagungsraum bestellt oder zugesagt worden ist.

Optionsdaten sind für beide Vertragspartner bindend. Das Hotel behält sich das Recht vor, nach Ablauf der Optionsdaten die reservierten Zimmer und Tagungsräume anderweitig zu vermieten. Bekommt das Hotel eine konkrete Buchungszusage, muß die Option nach Rücksprache beim Veranstalter zurückgegeben oder fest gebucht werden.
Das Hotel ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen vertragswesentlicher Tatsachen gebucht werden; vertragswesentlich können die Identität des Kunden, seine Zahlungsfähigkeit oder der Zweck der Veranstaltung sein; das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist; der Zweck bzw. der Anlass der Veranstaltung gesetzeswidrig ist; ein Verstoß gegen Klausel I Nr. 2 vorliegt; eine vereinbarte oder gemäß obiger Klausel III Nummern 6 und/oder 7 verlangte Vorauszahlung auch nach Ablauf einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet wurde.
Der berechtigte Rücktritt des Hotels begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz. Sollte bei einem Rücktritt aus genannten Gründen ein Schadensersatzanspruch des Hotels gegen den Kunden bestehen, so kann das Hotel den Anspruch pauschalieren.
Reservierte Hotelzimmer stehen dem Gast von 14 Uhr am Anreisetag, bis 11 Uhr am Abreisetag zur Verfügung. Sofern nicht ausdrücklich eine Ankunftszeit vereinbart wurde, behält sich das Hotel das Recht vor, bestellte Hotelzimmer nach 20 Uhr anderweitig zu vergeben. Nicht stornierte bzw. eingenommene Zimmer werden mit 70% der Logiskosten berechnet.

Reservierte Tagungsräume stehen dem Leistungsnehmer nur zu der vereinbarten Zeit zur Verfügung. Eine Inanspruchnahme der Tagungsräume über den vereinbarten Zeitraum hinaus bedarf einer vorherigen Genehmigung des Hotels.

Bei Um- bzw. Abbestellung von reservierten Restaurant- oder Tagungsräumen wird berechnet:
bis 4 Wochen   vor Veranstaltungsbeginn          – Keine Kosten
27 bis 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn           – 45% der vereinbarten Leistungen
  9 bis   0 Tage vor Veranstaltungsbeginn          – 60% der vereinbarten Leistungen

Die Berechnung des Verzehrumsatzes erfolgt nach der Formel: Menüpreis oder Tagungspauschale der Veranstaltung zuzüglich Getränke x Teilnehmerzahl. War für das Menü noch kein Preis vereinbart, wird das preiswerteste 3-Gang-Menü des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt. Getränke werden mit einem Drittel des Menüpreises berechnet. Die Berechnung erfolgt zu o.g. %-Sätzen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Dem Hotel steht der Nachweis eines höheren Schadens frei.

Grundsätzlich wird sich das Hotel bemühen, nicht in Anspruch genommene Reservierungen (Zimmer Tagungsräume oder Restaurantplätze) anderweitig zu vergeben. Verschieben sich die vereinbarten Anfangs-, Service oder Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmt das Hotel diesen Abweichungen zu, so kann das Hotel die zusätzliche Leistungsbereitschaft, bzw Servicezeiten angemessen in Rechnung stellen, es sei denn, das Hotel trifft ein Verschulden.
Der Kunde darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. Ausnahmen bedürfen einer Vereinbarung mit dem Hotel, die in Textform erfolgen soll. Das Hotel kann die Zustimmung von der Berechnung eines Beitrages zur Deckung der Gemeinkosten abhängig machen.
Soweit das Hotel für den Kunden auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt das Hotel im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des Kunden. Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.
Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden unter Nutzung des Stromnetzes des Hotels bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Hotels; diese kann von der kostenpflichtigen Beistellung eines Hoteltechnikers abhängig gemacht werden. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen des Hotels gehen zu Lasten des Kunden, soweit das Hotel diese nicht zu vertreten hat. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten darf das Hotel pauschal erfassen und berechnen.
Störungen an vom Hotel zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit sofort beseitigt. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit das Hotel diese Störungen nicht zu vertreten hat.
Für die Veranstaltung notwendige behördliche Erlaubnisse hat sich der Kunde rechtzeitig auf eigene Kosten zu verschaffen. Ihm obliegt die Einhaltung öffentlich rechtlicher Auflagen und sonstiger Vorschriften.
Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.

Für Verluste oder Beschädigung von eingebrachten Gegenständen wird keine Haftung übernommen. Sämtliches Dekorationsmaterial muß den feuerpolizeilichen Anforderungen entsprechen.
Anbringen von Dekorationsmaterial oder sonstigen Gegenständen ist ohne Zustimmung des Hotels nicht gestattet. Für Beschädigung am Gebäude, der Einrichtung oder des Inventars des Hotels, die bei Auf- oder Abbauarbeiten oder während der Veranstaltung (des Aufenthaltes) verursacht werden, haftet der Besteller/Veranstalter ohne Verschuldensnachweis. Sofern der Kunde Unternehmer ist, haftet er auch für seine Veranstaltungsteilnehmer bzw. -besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich. Dies gilt entsprechend, wenn der Kunde eine juristische Person des öffentlichen Rechts, Partei oder Gewerkschaft ist.

Der Kunde ist verpflichtet, das Hotel unaufgefordert spätestens bei Vertragsabschluss darüber aufzuklären, sofern die Veranstaltung aufgrund ihres politischen, religiösen oder sonstigen Charakters geeignet ist, den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit zu gefährden.

Eine Änderung der Teilnehmerzahl für ein gemeinsames Essen muß spätestens 2 Tage vor Veranstaltungsbeginn übermittelt worden sein, anderenfalls wird mindestens die bestellte Zahl der Gedecke in Rechnung gestellt.

Der Veranstalter/Besteller haftet für die Bezahlung etwaiger, von den Veranstaltungsteilnehmern zusätzlich bestellter Speisen und Getränke

Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Leistungsbereitstellung 6 Monate so behält sich das Hotel das Recht vor, Preisänderungen ohne vorheriger Ankündigung vorzunehmen.
Änderungen der MwSt. gehen unabhängig vom Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zu Gunsten oder zu Lasten des Leistungsnehmers. Alle Preise verstehen sich in EURO, inkl. MwSt. und ohne Provision für den Kunden.

Rechnungen sind sofort und  ohne Abzug zahlbar. Kreditkarten ( American Express, Visa, Eurocard) werden zur Zahlung von Beträgen akzeptiert, die weder einer Provisionsforderung noch verbilligten Sonderpreisen unterliegen. Wurde Zahlung auf Rechnung vereinbart, so hat die Zahlung – vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung – binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zu erfolgen

Erfüllungs- und Zahlungsort und Gerichtsstand ist 95030 Hof.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften. Stand 01.01.15 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Hotelaufnahme
 

1. Geltungsbereich

1.1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung, sowie für alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels.
1.2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedarf der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform.
1.3. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher vereinbart wurde.

2. Vertragsabschluss, Vertragspartner, Haftung, Verjährung

2.1. Der Vertrag kommt zustande durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform schriftlich zu bestätigen.
2.2. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag.
2.3. Das Hotel haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Im nicht leistungstypischen Bereich ist die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
2.4. Die Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche des Kunden 6 Monate.
2.5. Diese Haftungsbeschränkung und kurze Verjährungsfrist gelten zugunsten des Hotels auch bei Verletzung von Verpflichtungen bei der Vertragsanbahnung und positiver Vertragsverletzung. 

3. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

3.1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
3.2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.
3.3. Die vereinbarten Preise schließen die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Sollte sich die gesetzliche Mehrwertsteuer erhöhen, werden die Preise automatisch angeglichen. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 4 Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen anheben.
3.4. Die Preise können vom Hotel ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hotel dem zustimmt.
3.5. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu verlangen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
3.6. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsabschluss oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag vereinbart werden.
3.7. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern. 

4. Rücktritt des Kunden [Abbestellung, Stornierung] sowie Nichtinanspruchnahme der Hotelleistungen [Nichtanreise]

4.1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform erfolgen.
4.2. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem Hotel ausübt.
4.3. Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktrittsrecht oder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück sowie für Pauschalarrangements mit Fremdleistungen, 70% für Halbpensions- und 60% für Vollpensionsarrangements zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. 

5. Rücktritt des Hotels

5.1. Sofern ein Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist in Textform vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
5.2. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
5.3. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, z.B. wenn höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen, Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen [Person des Kunden, Zweck der Anmietung usw.] gebucht wurden, das Hotel begründeten Anlass hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- und Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist oder ein Verstoß gegen Punkt 1.2. [Geltungsbereich] vorliegt.
5.4. Das Hotel hat den Kunden von der Ausübung des Rücktritts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
5.5. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz.

6. Zimmerbereitstellung, Zimmerübergabe, Zimmerrückgabe

6.1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.
6.2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden am Anreisetag wie folgt zur Verfügung: ab 14:00 Uhr. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
6.3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens wie folgt geräumt zur Verfügung zu stellen: bis 11:00 Uhr. Danach kann das Hotel über den ihm dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 18.00 Uhr 50% des Logispreises in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100%. Dem Kunden steht es frei, dem Hotel nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.

7. Datenschutz

7.2. Es gilt unsere Datenschutzerklärung, welche über die Internetseite des Hotels www.hotel-central-hof.de abrufbar sind.

 8. Haftung des Hotels

8.1. Das Hotel haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Diese Haftung ist im nicht leistungstypischen Bereich jedoch beschränkt auf Leistungsmängel, Schäden, Folgeschäden oder Störungen, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Hotels zurückzuführen sind. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, so wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
8.2. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen, das ist bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens 3.500 Euro – sowie für Geld und Wertgegenstände bis zu 800 Euro. Geld und Wertgegenstände können bis zu einem Höchstwert von 7.000 Euro im Hotelsafe aufbewahrt werden. Das Hotel empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Kunde unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung dem Hotel Anzeige macht [§703 BGB].
8.3. Für die unbeschränkte Haftung des Hotels gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
8.4. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf dem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Eine Überwachungspflicht des Hotels besteht nicht. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Fahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. dasselbe gilt für Erfüllungsgehilfen des Hotels. Das Hotel haftet nur für unmittelbare Schäden am Fahrzeug, die auf einem bei Überlassung des Parkplatzes bereits bestehenden Mangel des Platzes beruhen, höchstens jedoch bis zu 15.000 Euro je Fahrzeug einschließlich Zubehör. Der Schaden muss spätestens zum Zeitpunkt des Verlassens des Hotelgrundstücks gegenüber dem Hotel angezeigt werden.
8.5. Der Gast benutzt Freizeiteinrichtungen des Hotels wie Saunen und Fitnessräume auf eigene Gefahr. Für Mängel, die auch bei Einhaltung der üblichen Sorgfalt nicht sofort erkannt werden, haftet das Hotel nicht.
8.6. Das Hotel bemüht sich um die pünktliche Ausführung von Weckaufträgen, die Rechtzeitigkeit und Richtigkeit von Nachrichtenübermittlungen und eine rechtzeitige Überbringung von Warensendungen aller Art. Fundsachen werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Gastes nachgesandt. Andernfalls werden die Sachen nach Ablauf einer einmonatigen Aufbewahrungsfrist unter Berechnung einer angemessenen Gebühr dem örtlichen Fundbüro übergeben. Schadenersatzansprüche – außer wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit – sind ausgeschlossen.

9. Haftung des Gastes für Schäden

9.1. Der Gast haftet für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch ihn selbst oder sonstige Mitreisende aus seinem Bereich verursacht werden.
9.2. Das Hotel kann vom Gast die Stellung einer angemessenen Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie verlangen.
9.3. Für das Rauchen in ausgewiesenen Nichtraucherzimmern behält sich das Hotel vor, eine Gebühr zu erheben. 

 10. Schlussbestimmungen und Gerichtsstand

10.1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
10.2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.
10.3. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Hof.
10.4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
10.5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

(27.05.2024 Hotel Central GmbH & Co. KG, 95030 Hof, Kulmbacher Str.4).